Der Kanton Thurgau führt einen Solidaritätsbeitrag für Opfer von Medikamentenversuchen ein
Betroffene, denen zwischen 1940 und 1980 in psychiatrischen Kliniken im Kanton Thurgau nachweislich Testpräparate verabreicht wurden, erhalten einen Solidaritätsbeitrag von jeweils 25’000 CHF. Anträge werden seit dem 1. Januar 2025 entgegengenommen. Der Kanton hat eine Vereinbarung mit der Pharmaindustrie getroffen, wonach sich diese mit rund einem Drittel an den voraussichtlichen Kosten der Solidaritätsbeiträge beteiligt.