Der Nationalrat anerkennt Verbrechen gegen die Menschlichkeit an Jenischen und Sinti
Der Nationalrat hält in einer Erklärung fest, dass die Kindswegnahmen und Fremdplatzierungen von Kindern der Jenischen und Sinti während des 20. Jahrhunderts als «Verbrechen gegen die Menschlichkeit» zu qualifizieren sind. Er anerkennt das schwere Leid, das den Opfern und ihren Familien durch das Handeln staatlicher Institutionen zugefügt wurde und spricht ihnen sein Bedauern aus.