Der Kanton Zürich führt einen Solidaritätsbeitrag ein
Der Kanton Zürich richtet neu Solidaritätsbeiträge an Opfer von fürsorgerisch begründeten Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen durch Behörden im Kanton Zürich aus. Betroffene können die Gesuche für diesen einmaligen Beitrag von 25'000 Franken ab dem 27. April 2026 einreichen.
Anspruch auf diesen Betrag hat, wer vor dem Jahr 1981 von einer fürsorgerischen Zwangsmassnahme oder einer Fremdplatzierung betroffen war und bereits vom Bund als Opfer anerkannt ist. Zusätzlich muss eine Behörde im Kanton Zürich die Massnahmen veranlasst, durchgeführt, beauftragt oder beaufsichtigt haben.
Bild: Im Mädchenheim Dorinastift in Stäfa mussten junge Frauen und Mädchen in der hauseigenen Wäscherei teils bis spätnachts schuften. Quelle: Empirische Kulturwissenschaft Schweiz
>Medienmitteilung Kanton Zürich<