Die gesetzliche Grundlage für das Verdingkinderwesen und für andere Formen administrativer Versorgung wurde 1981 endlich abgeschafft. Sie wurde ersetzt durch ein neues Gesetz, das den sogenannten FFE, den fürsorgerischen Freiheitsentzug schuf. Dieser wiederum wurde im 2013 eingeführten Kinder- und Erwachsenenschutzrecht (KESR) erneut abgeschafft. Die heute gültige Form – bezeichnet als FU (fürsorgerische Unterbringung) – ist seit nunmehr 13 Jahren in Kraft. 

Wie steht es um die Praxis der fürsorgerischen Unterbringung heute? Ist jetzt alles in Butter? Wo, wie und insbesondere wie oft wird in Akutsituationen in der Psychiatrie und im Kinder- und Erwachsenenschutz noch Zwang ausgeübt? Wann wird warum jemand in eine geschlossene Institution eingewiesen? Wo sind die Stärken, aber auch die Schwachstellen dieser neuen gesetzlichen Grundlage? Und wie können wir verhindern, dass sich die Geschichte wiederholt und dass erneut unliebsame Existenzen einfach weggesperrt werden?

Dauer: 75 min. 

Eintritt: 6 CHF

Sprache: Deutsch

Rahmenprogramm zur Sonderausstellung VERSORGT. VERDINGT. VERGESSEN?