Solidaritäts-Beitrag erhalten

Der Bund zahlt den Opfern einen Solidaritäts-Beitrag. 
Jedes Opfer erhält 25 Tausend Franken (CHF 25 000).

Das haben Opfer erlebt

  • Sie haben Leid und Gewalt erlebt:
  • als Verding-Kind
  • als Heimkind
  • bei der Pflege-Familie

Oder:

  • Man hat Sie gezwungen, Ihr Kind zur Adoption freizugeben.
  • Man hat Sie zu einer Sterilisation gezwungen.
  • Man hat Ihnen Medikamente gegeben, ohne zu fragen.
  • Man hat Medikamente an Ihnen getestet.
  • Man hat Sie in eine Anstalt eingesperrt.

Wer bekommt einen Solidaritäts-Beitrag?

Sie möchten einen Solidaritäts-Beitrag bekommen.
Diese 3 Voraussetzungen müssen Sie erfüllen.

  • Sie haben eine Fremd-Platzierung 
    oder eine Zwangs-Massnahme erlebt 
    (oder beides).
  • Sie haben Leid erlebt: körperlich, seelisch oder sexuell,
    oder Ihre Entwicklung wurde schwer behindert.
  • Es ist vor 1981 geschehen.

Solidaritäts-Beitrag beantragen

Sind Sie ein Opfer?
Möchten Sie die 25 Tausend Franken beantragen?

Dann müssen Sie es glaubhaft machen.
Vielleicht gibt es Akten über Sie 
(alte Unterlagen und Fotos).
Sammeln Sie diese Akten.
Die kantonale Anlaufstelle hilft Ihnen dabei.

Kantonale Anlaufstelle

Die Anlaufstelle macht für Sie den Antrag 
für den Solidaritäts-Beitrag.
Die Mitarbeitenden der Anlaufstelle:

  • hören Ihnen zu,
  • hören sich Ihre Erlebnisse an,
  • beantworten Ihre Fragen,
  • suchen für Sie nach Akten,
  • lesen die Akten und erklären, was drin steht,
  • korrigieren falsche Informationen in den Akten,
  • stellen gemeinsam mit Ihnen den Antrag.

Die Anlaufstelle kostet nichts.
Die Mitarbeitenden arbeiten vertraulich (erzählen nichts weiter).

Mehr Infos 

Mehr Infos finden Sie hier: Opfer-Hilfe Schweiz

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