Wie ist es heute?

Es ist damals viel Leid geschehen. 
Man hat für andere entschieden, ohne sie zu fragen. 
Man hat die Betroffenen gezwungen.

Seitdem hat sich vieles verbessert.
Heute zählt die Meinung der Betroffenen.
Kinder, Jugendliche und Erwachsene dürfen mitentscheiden.

Gesetzliche Verbesserungen

Ab 1981 gab es eine Verbesserung.
Man hat die Rechte der Menschen gestärkt.
Zwei Vereinbarungen haben geholfen:

  • Menschenrechts-Konvention (EMRK)
  • Behindertenrechts-Konvention (UNO-BRK)

Die Schweiz hat diese Vereinbarungen unterschrieben.
Die Vereinbarungen enthalten Regeln.
Die Schweiz muss sich an die Regeln halten.

Ab 2017 hatte die Schweiz ein neues Gesetz:

  • Bundesgesetz über die Aufarbeitung 
    der fürsorgerischen Zwangs-Massnahmen 
    und Fremd-Platzierungen (AFZFG)

Dieses Gesetz sagt: 
Es ist viel Leid geschehen. 
Wir möchten es wiedergutmachen.

Lesen Sie weiter und erfahren Sie:
Das hat sich für die Betroffenen verändert.

Kinder und Familien

Eine Familie erlebt einen Notstand.
Was geschieht heute?
Der Sozialarbeiter spricht mit den Kindern und Eltern.
Sie suchen gemeinsam nach einer Lösung.
Vielleicht ist eine Haushalts-Hilfe das Richtige.
Oder die Kinder gehen ein paar Monate in eine Pflege-Familie.
Sie entscheiden gemeinsam.

Erwachsene mit einer Behinderung

Eine erwachsene Frau hat eine Behinderung.
Sie möchte ausziehen.
Wie wählt man heute die richtige Lösung?
Der Beistand oder die Beiständin  fragt die Frau:
Was möchten Sie? Wie und wo möchten Sie wohnen?

Man sucht gemeinsam nach einer Lösung.
Wichtig: Jede Person darf selbst bestimmen.

Grenzen der Selbstbestimmung

Heute können die Betroffenen mehr selbst bestimmen.
Sie können sich heute besser wehren.
Es gibt mehr Möglichkeiten für Beschwerden.
Aber: Es gibt auch Grenzen.
Eine Person hat zum Beispiel eine schwere psychische Krankheit.
Die Person kann deshalb nicht alles selbst bestimmen.

Solche Fälle sind sehr selten.
Aber sie sind schwierig.
Denn wir müssen uns dann fragen:
Welche Lösung ist die beste?

Vielleicht entscheidet jemand für andere.
Dann müssen wir uns immer wieder fragen:
Passt die Lösung wirklich noch zu dieser Person?

Solidarität mit den Opfern

Die Schweiz sagt: Wir fühlen mit.
Wir zeigen Solidarität.
Wir bezahlen den Opfern einen Beitrag.